Eintrag im Klootschießer- und Boßel Forum
vom 15.02.2007 (09:52:48 AM Uhr)







Name:

Thomas Dringenberg








E-mail Adresse:

tk.dringenberg@web.de








Verein:

BV Hoffnung 1919 Ludwigsdorf












Thema:

Schiedsgerichtentscheidung zum Wettkampf Victorbur/Ludwigsdorf








Kommentar:

Schiedsgericht des FKV „legalisiert“ Verstöße gegen die Allgemeinen Wettkampfbestimmungen

Stellen Sie sich einmal vor, Sie spielen Fußball und springen ihrem Gegner mit gestrecktem Bein ins Gesicht, ohne dabei Absicht unterstellen zu wollen, ohne dass der Schiedsrichter das gesehen hat. Nun kommt es zur Verhandlung vor dem Sportgericht, weil der Verein des geschädigten Spielers Protest eingelegt hat. Die erste Instanz bestraft die Tätlichkeit des Spielers und damit auch den Verein. Dieser Verein legt mit einem Schreiben, in dem er anmerkt, dass man ja so „ehrlich“ gewesen ist und den Verstoß zugegeben hat, Widerspruch gegen das Urteil ein, was ja auch sein Recht ist. Mit der Ehrlichkeit, ob einer, der auf dem 2. Platz steht und beim 4. antritt, sich im Abstiegskampf befindet, lässt sich streiten. Dem Verein kann man jedoch keinen Vorwurf machen, da er nur seine rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Nun kommt es zur neuen Verhandlung bei der letzten Instanz. Hier wird das ganze Urteil gekippt. Und der Spieler, der seinen Kopf hingehalten hat , wird bestraft, nach dem Motto, auch wenn du vorher nichts davon wissen konntest, aber du hättest deinen Kopf dort ja nicht hinhalten dürfen. Dieser bekommt dann auch noch eine Strafe.
Sie sind der Meinung, dies ist nicht möglich? Da Irren Sie sich. Beim Fußball vielleicht nicht. Aber beim Bosseln, bei einem FKV-Schiedsgericht, ist alles möglich. Auch so eine Begründung. Dort sitzt ein Schiedsgericht, das behauptet, dass man Protest einlegen muss, wenn man noch gar keinen Regelverstoß eindeutig erkennen kann, da ja bekanntlich Wenden auch vor einer neuen Saison verlegt werden können. Dann wird man alleine zur Aussage geladen und nur weil man zufällig mit mehr Personen da ist, werden diese auch gleich gehört. Ein Verein wird mit 2 Personen gleichzeitig verhört, beim anderen Verein getrennt. Dann werden von den Aussagen Sachen behauptet, die nach Rücksprache mit den betreffenden Personen nicht stimmen können und auch nicht nach Rücksprache mit dem anderen Verein stimmen können. Bei der Urteilsverkündung wird dem Verein der den Verstoß gemacht hat, unterstellt, dass das auch vorsätzlich passiert sein kann, und dies genauso geahndet wie der o.g. „Verstoß“, dass man „verspätet“ Protest eingelegt hat. Ein Bosselobmann, der bereits während des Wettkampfes informiert und involviert war, wird gar nicht gehört. Und dann wird noch ein Urteilsspruch gefällt, der für keinen Boßler nachvollziehbar ist. Mit diesem Urteilsspruch wird das Vorsätzliche betrügen bei Wettkämpfen legalisiert. Proteste brauchen nicht mehr eingelegt werden, da man dafür auch noch bestraft wird. Dem betrügendem Verein kann sportlich nichts passieren, da einfach eine Wiederholung angesetzt wird. Einem Landesbosselobmann, der seine Tätigkeit mit Leidenschaft und sehr hohem, wenn nicht sogar dem höchsten Aufwand hervorragend ausübt, „wird ins Kreuz geschossen“. Der Erfolg einer Revision beim FKV-Vorstand lässt mich aufgrund der Entscheidungen über die Proteste bei den Regeländerungen zweifeln. Das sich so immer schwerer Personen finden lassen, die ehrenamtliche Tätigkeiten in so einem Verband aufnehmen, scheint nicht verwunderlich. Man sollte über den Zweck eines solchen Schiedsgerichtes und tlw. auch über die Besetzung seitens des FKV nicht denken, sondern vielleicht mal nachdenken.
Oder sollte der FKV immer noch alte Differenzen im Hinterkopf haben?




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