Nicht in einen Topf schmeißen: Boßelsport und Kohlfahrt haben nur sehr wenig gemeinsam





Boßeln

Verband richtet richtet nach Unfällen Appell an seine Vereine

Verband richtet richtet nach Unfällen Appell an seine Vereine und wehrt sich gegen eine Verallgemeinerung.

Die Unfälle im Emsland und in der Wesermarsch sind auch an den Boßelsportlern nicht spurlos vorbeigegangen. Nachdem in diesem Monat zwei Kohlfahrten ein tragisches Ende fanden, als Autos in die feiernden Gruppen gerast waren, wurde auch in den Kreisen der Friesensportler heiß diskutiert. Großes Ärgernis: Boßelsport und Kohlfahrten werden nach Ansicht der Athleten nach wie vor immer noch zu häufig über einen Kamm geschoren.

Während bei Kohltouren das Werfen der Kugel häufig schnell zur Nebensache gerät, das Gesellige ohnehin mehr im Vordergrund steht und der Genuss von Alkohol gelegentlich auch bedenkliche Ausmaße annimmt, sieht das Regelwerk des Friesischen Klootschießerverband (FKV) hier klare Grenzen. Auf der Straße ist Alkohol strikt untersagt. Die Sicherheit aller am Straßenverkehr beteiligten Personen steht im Vordergrund, nimmt der Landesklootschießerverband Ostfriesland (LKV) durch ihren neuen Vorsitzenden Erwin Niehuisen jetzt noch einmal Stellung: "Von den sogenannten Kohlfahrt distanzieren wir uns komplett. In unserem Boßelsport gibt es klare Regeln, an die haben sich alle zu halten. Dies wird in den Kreisverbänden auch regelmäßig überprüft", erklärt Niehuisen. Im Einzelnen sehen die von ihm angesprochenen Regeln wie folgt aus: Pro Gruppe ist eine Person, die älter als 18 Jahre ist, mit einer Warnweste auszustatten. Sie ist explizit angewiesen auf den Verkehr zu achten. Mit roten Fahnen und Warnschildern wird darauf hingewiesen, dass auf der Straße geboßelt wird. Solange Autos auf der Straße unterwegs sind, ruht die Boßelkugel.

Bei Schnee, Nebel oder Glätte werden die Wettkämpfe auf der Straße abgesagt. Die Sicherheit der Sportler und Verkehrsteilnehmer soll nicht beeinträchtigt werden. Nach Einbruch der Dunkelheit wird auf sämtliche sportliche Tätigkeit auf der Straße verzichtet.

Die Boßelvereine haben sich bezüglich ihres Sportes auch rechtlich abgesichert. Jeder Club hat seine Wettkampfstrecke vor dem Saisonbeginn beim Landkreis angemeldet. Ohne die Genehmigung des Straßenverkehrsamtes und der Polizei darf nicht geworfen werden.

Der Landesverband appelliert an seine Vereine, den Anfragen von Freizeitgruppen nicht nachzugeben und auch vom Verleih des Equipments wie Kraber oder Kugeln abzusehen. Sobald Freizeitgruppen unterstützt werden, könnten Versicherungen die Vereine in Haftung nehmen. Freizeitgruppen sollten deshalb an den Landkreis verwiesen werden, damit sie sich dort eine entsprechende Genehmigung einholen, rät der LKV.

Ungeachtet dessen sind sowohl Boßelsportler als auch Autofahrer sicherlich gut beraten, respektvoll und aufmerksam miteinander umzugehen. Dass mit gedrosselter Geschwindigkeit eine Personengruppe außerhalb der Ortschaft passiert wird, sollte selbstverständlich sein. Dass die Sportler auf der Straße den Fahrzeugen Platz machen allerdings auch. In Einzelfällen sind auf beiden Seiten allerdings gegenteilige, mitunter auch an Ignoranz grenzende, Verhaltensweisen zu beobachten. Ein bisschen mehr Respekt täte da sowohl Autofahrern als auch Boßelsportlern sicherlich gut.


Quelle: Anzeiger für das Harlingerland